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   VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21   

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VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21 (https://dejure.org/2022,946)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.01.2022 - 12 B 30/21 (https://dejure.org/2022,946)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 12 B 30/21 (https://dejure.org/2022,946)
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  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 23).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O.).

    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O. Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 08.04.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

    Es ist nicht angängig, Auswahlkriterien nachträglich dergestalt zu ändern, dass der Bewerberkreis nachträglich erweitert oder eingeengt wird, ohne dass mögliche Interessenten davon Kenntnis erhielten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 a.a.O. Rn. 32).

    Denn nach dem Leistungsprinzip wird ein Beamter grundsätzlich aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind; es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 a.a.O. Rn. 28 und vom 19.12.2014 Rn. 25).

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, aaO. Rn. 31 und vom 19.12.2014, aaO. Rn. 20).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit erledigt sich deshalb mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle (BVerwG, Beschluss vom 15.05.2017 - 2 B 74/16 - juris Rn. 6; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).

    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 31).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - a.a.O.; Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37/04 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 - juris Rn. 35; vgl. auch Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, Anhang 5 Rn. 2).

    Deshalb dürfen die Auswahlerwägungen des Dienstherrn im gerichtlichen Verfahren lediglich ergänzt, nicht aber - wie hier - im Wesentlichen erstmals geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 -2 BvR 206/07 - juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 20.8.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25.11.2019 - 12 B 59/19 - juris Rn. 16 f.; VG München, Beschluss vom 11.10.2016 - M 5 E 16.3321 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Unabhängig davon, ob das entsprechende statusrechtliche Amt gleichzeitig mit der Übertragung der streitgegenständlichen Stelle übertragen wird oder ob die Übertragung des höherwertigen Dienstpostens die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Beförderung schafft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 12 f.), liegt ein Anordnungsgrund vor, sodass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (BVerwG" Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 14 ff.).

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, aaO. Rn. 31 und vom 19.12.2014, aaO. Rn. 20).

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Deshalb dürfen die Auswahlerwägungen des Dienstherrn im gerichtlichen Verfahren lediglich ergänzt, nicht aber - wie hier - im Wesentlichen erstmals geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 -2 BvR 206/07 - juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 20.8.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25.11.2019 - 12 B 59/19 - juris Rn. 16 f.; VG München, Beschluss vom 11.10.2016 - M 5 E 16.3321 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 59/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Deshalb dürfen die Auswahlerwägungen des Dienstherrn im gerichtlichen Verfahren lediglich ergänzt, nicht aber - wie hier - im Wesentlichen erstmals geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 -2 BvR 206/07 - juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 20.8.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25.11.2019 - 12 B 59/19 - juris Rn. 16 f.; VG München, Beschluss vom 11.10.2016 - M 5 E 16.3321 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • VG München, 11.10.2016 - M 5 E 16.3321

    Zulässigkeit eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bei einer

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Deshalb dürfen die Auswahlerwägungen des Dienstherrn im gerichtlichen Verfahren lediglich ergänzt, nicht aber - wie hier - im Wesentlichen erstmals geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 -2 BvR 206/07 - juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 20.8.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25.11.2019 - 12 B 59/19 - juris Rn. 16 f.; VG München, Beschluss vom 11.10.2016 - M 5 E 16.3321 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Unabhängig davon, ob das entsprechende statusrechtliche Amt gleichzeitig mit der Übertragung der streitgegenständlichen Stelle übertragen wird oder ob die Übertragung des höherwertigen Dienstpostens die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Beförderung schafft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 12 f.), liegt ein Anordnungsgrund vor, sodass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (BVerwG" Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.01.2022 - 12 B 30/21
    Bei gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (BayVGH, Beschluss vom 16.04.2015 - 3 CE 15.815 - juris Rn. 52 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.815

    Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr, Leistungsvergleich

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • BVerwG, 15.05.2017 - 2 B 74.16

    Feststellungsbegehren betreffend eine rechtswidrige Beförderungsentscheidung

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